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Die Barnimer Busgesellschaft mbH erbringt Verkehrsleistungen im Auftrag des Landkreises Barnim bzw. des Landkreises Märkisch-Oderland.
Beide Landkreise halten ihre Vorstellungen, Wünsche und Leistungsansprüche in einem so
genannten Nahverkehrsplan fest.
Er regelt Vorgaben
- zur Linienführung,
- zum Taktangebot,
- Anschlussbeziehungen zu den Zügen,
- die Qualität der Fahrzeuge,
- die Vorgaben der Haltestellen oder auch
- zur Sicherheit der Fahrgäste.
Die Barnimer Busgesellschaft hält sich als Ersteller dieser Leistungen in der Planung
stets an diesen Nahverkehrsplan.
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Der Landkreis Barnim -
Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde |