Barnimer Busgesellschaft

Deutschlands ältester O-Busbetrieb

Der Fahrplan - Die Erstellung







PHASE 2 -
DER PROZESS DER BESTELLUNG

Wünscht ein Landkreis eine Änderung auf einer Linie der Barnimer Busgesellschaft oder die Erstellung eines neues Angebotes, erfolgt zunächst ein Prüfauftrag. Alle Gegebenheiten, wie bspw. anstehende Baumaßnahmen, raumstrukturelle Veränderungen, der Nahverkehrsplan und die Rahmenbedingungen werden analysiert und ein Fahrplanentwurf erstellt.
Nun müssen die entsprechenden Kapazitäten geprüft werden, dazu gehören u. a. die Wagen- und die Dienstlaufplanung.

Die einzelnen Phasen und Rahmenbedingungen bei der Fahrplanerstellung
Fragen wie diese gilt es zu klären:

- Wird für die angestrebte Änderung ein zusätzliches Fahrzeug benötigt?
- Wie viele Fahrzeuge stehen zur freien Verfügung?
- Ist die Änderung zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich? Oder müsste sie zeitlich verschoben werden?
- Wie viel Fahrpersonal ist zu den gewünschten Zeiten vorhanden?
- Wie viel Fahrpersonal wird benötigt, um die gewünschten Änderungen zu realisieren?
- Muss eine neue Haltestelle errichtet werden?

Wünsche die von Seiten der Kunden an uns herangetragen werden oder Mängel die vom Fahrpersonal entdeckt wurden, werden mit dem jeweiligen Aufgabenträger beraten, diskutiert und nach Möglichkeit berücksichtigt. Nach Fertigstellung des Fahrplanentwurfes wird dieser dem Aufgabenträger zur Prüfung übergeben und eventueller weiterer Änderungsbedarf ermittelt. Stimmt der Landkreis dem Fahrplanentwurf zu, erfolgt eine verbindliche Bestellung.
Aufgrund der Vielzahl von relevanten und zu beachtenden Punkten kann ein Fahrplan immer nur ein Kompromiss zwischen den einzelnen Anforderungen sein, der nicht immer alle Wünsche befriedigen kann.
 
PHASE 3 -
DIE UMSETZUNG

Alle notwendigen Daten werden nach der Beauftragung des Landkreises in ein modernes computergestütztes Fahr- und Dienstplansystem (MICROBUS) eingegeben.
Dieses System prüft auch Alle notwendigen Daten werden nach der Beauftragung des Landkreises in ein modernes computergestütztes Fahr- und Dienstplansystem (MICROBUS) eingegeben.
Dieses System prüft auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und wirtschaftlicher Vorgaben.

Gesetzliche Vorschriften finden sich in den Ruhe- undLenkzeiten wieder. Diese bestimmen unter anderem die Pausen des Fahrpersonals und überwachen die maximale Lenkzeit. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkdauer muss der Fahrer deshalb eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Letztlich werden nach einer erfolgreichen Prüfung die Fahrpläne erstellt und die Unterlagen für das Fahrpersonal aktualisiert.

 


 
PHASE 4 |
DIE AKTUALISIERUNGSPHASE

Mit der Erstellung der Fahrpläne und Dienstunterlagen für die Fahrer ist der Fahrplanprozess aber noch lange nicht abgeschlossen.

Nun geht es in die zeitintensive Aktualisierungsphase, denn es müssen folgende Unterlagen und Kommunikationsmittel angepasst werden:

- Dienstunterlagen für das Fahrpersonal
- Fahrpläne im Internet
- Fahrpläne in den Linienflyern
- Korrekturen im Fahrplanbuch
- Fahrplanaushänge an den Haltestellen
- Fahrscheindrucker/-Fahrscheinauotmaten
- Dynamische Anzeigetafeln

Die einzelnen Kommunikationsprodukte

Jede noch so kleine Veränderung greift in das laufende System ein und verlangt eine Aktualisierung. Die Fahrpläne werden daher aus einem komplexen Fahr- und Dienstplanprogramm ausgelesen und für das RBL-System aufbereitet.
Diese Daten werden dann zum Beispiel verwendet, um die Sollzeiten, also wann welcher Bus die Haltestelle anfahren soll, an den dynamischen Anzeigetafeln darzustellen .
Im Stadtbild werden Sie solche Anzeigetafeln am Bahnhof oder am Markt antreffen.

Jeder Bus ist außerdem mit einem Fahrscheindrucker ausgestattet, der aktualisiert werden muss. Die Aufgabe eines Druckers ist nicht nur der Fahrausweisverkauf. Er kommuniziert mit der Einsatzleitung und gibt Auskunft über die aktuelle Position und liefert die Istdaten für die Anzeigetafeln (Abfahrt in Minuten). Außerdem signalisiert er dem Fahrpersonal die Abfahrtszeiten an der Haltestelle. Verändert sich also eine Abfahrtszeit um wenige Minuten, würde diese Zeit im System angepasst werden müssen.

Die Barnimer Busgesellschaft setzt ein sehr flexibles System im Unternehmen ein. So rotiert ein Bus auf allen Linien und wird je nach Bedarf und Verfügbarkeit eingesetzt. Ein Bus könnte vormittags bspw. auf der Linie 910 und nachmittags auf der Linie 865 zum Einsatz kommen.
Diese Flexibilität verlangt aber auch eine zeitintensive Datenprüfung und-übertragung an alle Fahrzeuge.
Allein die Datenübertragung nimmt eine Woche in Anspruch. Nicht alle Fahrzeuge sind zeitgleich auf den Depots.

Mit der Übertragung der Daten auf die Fahrzeuge endet die Aktualisierungsphase nicht. Schließlich wissen Sie als Kunde von den vorgenommenen Änderungen noch nichts.
Parallel zur Datenübertragung werden alle Fahrplanänderungen zu unseren Kunden und Fahrgästen kommuniziert. Hierbei werden zum Einen alle dann nicht mehr gültigen Fahrpläne auf der firmeneigenen Internetseite ausgetauscht. Zum Anderen müssen die im KundenCenter erhältlichen Linienflyer angepasst werden.

Neben der Aktualisierung der eigenen Kommunikationsmedien werden alle Veränderungen auch den hiesigen Medien- und Pressevertretern übermittelt. Die Barnimer Busgesellschaft greift dabei auf eine langjährige Zusammenarbeit mit der Märkischen Oderzeitung oder aber auch dem Medienhaus Eberswalde zurück.
Selbstverständlich ist es immer die Zielstellung der Barnimer Busgesellschaft, jeden Kunden flächendeckend zu informieren.
Leider ist es aber nicht immer möglich, jeden Fahrgast über die zahlreichen Medien zu erreichen. Daher ist es auch wichtig, das Sie, ob als regelmäßiger Fahrgast oder aber nur gelegentlicher Nutzer, in entsprechenden Abständen den Fahrplan auf Aktualität prüfen. Diverse verkehrliche Baumaßnahmen in der Region greifen oftmals in den normalen Ablauf ein und können mitunter, auf Grund der Kurzfristigkeit, nicht schnell genug kommuniziert werden.
 
MÖGLICHES UND UNMÖGLICHES

Natürlich erreichen uns fast täglich neue Kundenwünsche, Hinweise und auch Kritik an den Fahrplänen, die wir bei der Planung und Umsetzung stets zu berücksichtigen versuchen.
Leider wird es aber nicht immer möglich sein, alle Hinweise entsprechend zu berücksichtigen. Denn es gilt die Balance zwischen dem Angebot für die Schüler, für Pendler, für Freizeitaktive, für Studenten, für Touristen, für Berufstätige und für Senioren zu finden.

Die BBG ist ein wirtschaftlich denkendes Unternehmen und muss sich am Markt orientieren und behaupten. Dazu brauchen wir unsere Fahrgäste und natürlich entsprechende Fahrgeldeinnahmen.
Unsere Angebote werden sich also zwangsläufig nach dem Bedarf nach ÖPNV - Leistungen orientieren, denn nur dort, wo es einen Mobilitätsbedarf gibt, können wir mit unseren Angeboten Fahrgäste gewinnen.
Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, haben wir einen nicht unerheblichen Anteil unseres Leistungsangebotes im vergangenen Jahr auf Taktverkehre, im ländlichen Raum umgestellt.
Taktverkehre haben den charmanten Vorteil, dass unseren Fahrgästen ein regelmäßiges Angebot zur Verfügung steht und die Erreichbarkeit der jeweiligen Mittelzentren oder den nächsten Bahnhof sichert.
Verwiesen sei exemplarisch auf die Linien 908, 918 und der neu gestaltete Umsteigepunkt am Bahnhof Werneuchen.

Natürlich können diese Angebote nicht in jeder Ortschaft verfügbar sein, aber in den Orten die wir im Rahmen des Taktverkehrkonzeptes anfahren, gehen wir davon aus, eine wirkliche Alternative zum Auto entwickelt zu haben.
Um unsere Angebote auch weiterhin entwickeln zu können, brauchen wir Ihre Hinweise. Konstruktive Kritik sehen wir nicht als lästiges Übel, scheren Sie sich also nicht, uns anzusprechen.



>> Erfahren Sie mehr: Phase 1 - "Die Rahmenbedingungen"